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   FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 1280/99   

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https://dejure.org/2000,14228
FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 1280/99 (https://dejure.org/2000,14228)
FG Hessen, Entscheidung vom 23.02.2000 - 5 K 1280/99 (https://dejure.org/2000,14228)
FG Hessen, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 5 K 1280/99 (https://dejure.org/2000,14228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahen Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 2; EStR 157 Abs. 4; HGB § 255 Abs. 2
    Anschaffungsnaher Aufwand; Herstellungskosten; Schönheitsreparaturen; versteckter Mangel; Modernisierung; Instandsetzung - Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahen Aufwendungen.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahen Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 64
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 1280/99
    Nach der neueren Rechtsprechung (Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, Bundessteuerblatt II 1996, 632 unter I. 3. a. und IX R 5/93, Bundessteuerblatt II 1996, 588) handelt es sich bei den sogenannten anschaffungsnahen Aufwendungen um nachträgliche Herstellungskosten.
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 1280/99
    Nach der neueren Rechtsprechung (Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, Bundessteuerblatt II 1996, 632 unter I. 3. a. und IX R 5/93, Bundessteuerblatt II 1996, 588) handelt es sich bei den sogenannten anschaffungsnahen Aufwendungen um nachträgliche Herstellungskosten.
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90

    Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen in anschaffungsnahe

    Auszug aus FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 1280/99
    Soweit die Kläger eine Aufteilung der Arbeiten in laufende Reparaturaufwendungen und Herstellungskosten begehren, um dadurch den Aufwand unter der 15%-Grenze zu halten, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil vom 30. Juni 1991 IX R 67/90, Bundessteuerblatt II 1992, 28 ff.), der sich der erkennende Senat anschließt, nicht möglich, weil die unstreitig durchgeführten Schönheitsreparaturen im Rahmen einer umfassenden Renovierung und Modernisierung angefallen sind.
  • BFH, 16.12.1998 - X R 89/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung

    Auszug aus FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 1280/99
    Eine solche wesentliche Verbesserung ist dann aufgrund der Art. der Baumaßnahmen und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776 ff.).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 64).
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